Haben Sie gerade eine neue Küche gekauft und sitzen jetzt an Ihrer Steuererklärung?
Hier sind wertvolle Tipps, wie Sie bares Geld vom Staat zurückholen können. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Küche steuerlich absetzen können, insbesondere die Handwerkerkosten.
Bevor Sie sich an Ihre Steuererklärung machen, ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten steuerlich absetzbar sind.
Grundsätzlich können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten geltend gemacht werden, einschließlich des Einbaus einer neuen Küche. Sie können 20 % der Lohnkosten von Handwerkerarbeiten im Haushalt von der Steuer absetzen.
Darunter zählen Arbeiten, die im häuslichen Bereich erbracht werden, wie der Einbau von Küchenelementen, das Verlegen von Fliesen oder Elektroinstallationen. Auch Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen stehen, sind absetzbar.
Bei einem Küchenkauf können Sie somit nur Arbeits- und Fahrtkosten geltend machen. Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten für die Montage der Küche auf der Rechnung separat aufgeführt sind.
Voraussetzungen um die Küche steuerlich absetzen zu können
Damit Sie die Kosten für Ihre neue Küche absetzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die angefallenen Kosten für die Küche dürfen nicht im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen stehen.
- Sie müssen den betreffenden Haushalt (Haus oder Wohnung) selbst nutzen, egal ob als Mieter oder Eigentümer.
- Begleichen Sie offene Rechnungen ausschließlich per Überweisung durch Ihre Bank. Quittungsbelege einer Barzahlung werden beim Finanzamt nicht anerkannt.
- Bewahren Sie zudem sämtliche Nachweise wie Rechnungen, Zahlungsbelege oder Verträge auf. Diese Belege dienen später als Nachweis beim zuständigen Finanzamt.
- Als Vermieter können Sie den Wertverlust der Küche über die Zeit steuerlich geltend machen. Es müssen Tabellen für den Zeitwert herangezogen werden. Zudem können Renovierungsarbeiten als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Steuerberater kann Ihnen alle Möglichkeiten und Obergrenzen aufzeigen.
Steuerliche Begrenzungen und Freibeträge
Es gibt Obergrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die aktuellen Freibeträge und maximal absetzbaren Beträge.
Im Jahr 2023 und 2024 gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich. Somit können Sie durch die Absetzbarkeit bis zu 1.200 Euro im Jahr zurückerhalten (siehe Paragraf 35a im EStG).
Kann ich noch weitere steuerliche Vorteile wahrnehmen?
Nein, die Lohnkosten für die Küchenmontage können nur einmal geltend gemacht werden. Wer sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, kann sie nicht gleichzeitig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten etwa nach einem berufsbedingten Umzug anführen.
Was gibt es bei der Rechnung zu beachten?
Die Rechnung für die Küchenmontage erhalten Sie von Ihrem Küchenmonteur, mit dem Sie den Vertrag zur Küchenmontage geschlossen haben. Marquardt Küchen tritt hier lediglich als Vermittler auf. Achten Sie bereits vor der Rechnungsstellung darauf, dass die Rechnungsposten so ausgewiesen werden, dass die absetzbaren Posten für das Finanzamt klar ersichtlich sind.
Wo kann ich die Kosten in der Steuererklärung angeben?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, tragen Sie im Mantelbogen auf Seite 3 in Zeile 73 unter dem Punkt "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" die entsprechende Summe ein, also 20 % der Arbeitskosten der Marquardt Küchen Handwerker inklusive der Mehrwertsteuer.
Mit diesen Tipps können Sie Ihre neue Küche steuerlich optimal nutzen und bares Geld sparen.